luftrechtliche Anhörungsverfahren
Das Anhörungsverfahren ist ein unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens. Hauptbestandteile sind die öffentliche Auslegung mit der Möglichkeit Einwendungen zu erheben, die Einholung von Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Erörterungstermin.
Im Folgenden können Sie sich über die laufenden bzw. sich in Bearbeitung befindlichen luftrechtlichen Anhörungsverfahren informieren. Die Erörterungstermine sind dem jeweiligen Verfahren zugeordnet.
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg
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12529 Schönefeld
Dezernat 41 –
Fachplanung, Umwelt-, TÖB-Angelegenheiten
Frau Kegel
+49 33424266-4125
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