Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Wiedenbrücker Straße" (Bebauungsplan)

Der Rat der Gemeinde hat am 15.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Wiedenbrücker Straße“ gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Wiedenbrücker Straße“ ist der Antrag auf Einleitung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens der Eigentümer des Grundstücks Flur 26 Flurstück 352 bzw. der sunlutions i.G., Rietberg, als Vorhabenträger.

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf der landwirtschaftlichen Fläche eine Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) zu errichten und zu betreiben.

Agri-PV-Anlagen bieten die Möglichkeit, PV-Flächen im Freiland umzusetzen und gleichzeitig Böden für die Nahrungsmittelproduktion zu erhalten.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Amtliche Bekanntmachung

Rechtskräftiger Plan

Begründung

Gutachten