3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, "Schafsbenden" Gemarkung Bogheim, Flur 2, Flurstück 114 (Bebauungsplan)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A1, Ortsteil Bogheim, "Schafsbenden" Gemarkung Bogheim, Flur 2, Flurstück 114 beschlossen. Im Flächennutzungsplan wird die beschriebene Parzelle als Wohnbaufläche ausgewiesen und im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Im Rahmen der 3. Änderung soll ein Baufenster geschaffen werden, da die Planungsurkunde auf der beschriebenen Parzelle nur überbaubare Flächen für Garagen ausgewiesen sind. Die Ausweisung zur allgemeinen Wohnbaufläche ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung