Bebauungsplan I12 (Bebauungsplan)

Im Rahmen der Ausschreibung der Pflegebedarfsplanung des Kreises Düren wurde festgestellt, dass in der Gemeinde Kreuzau ein Bedarf an 202 Pflegeplätzen besteht. Zur Deckung dieses Bedarfs ist am südlichen Ortsrand von Winden die Errichtung eines Pflegewohnheims mit 80 Plätzen beabsichtigt. Des Weiteren sind eine Apotheke, Räume für Arztpraxen sowie eine Gastronomie vorgesehen. Die Flächen werden heute landwirtschaftlich genutzt und sind im Flächennutzungsplan (FNP) als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht nicht; auch die Abgrenzungssatzung i.S.d. § 34 BauGB (Innenbereichssatzung) erfasst die Grundstücke nicht. Lediglich der vordere Teilbereich zur Maubacher Straße hin ist bereits heute als Wohnbaufläche im FNP dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Pflegewohnheims ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (siehe VL 107/2020). Im Parallelverfahren erfolgt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Übersichtsplan I12 Pflegewohnheim Winden

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan