Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Kleve (Flächennutzungsplan)
Die Stadt Kleve hat mit Ratsbeschluss vom 07.07.2010 das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung fand in der Zeit vom 07.01.2013 bis 07.02.2013 statt. Die Offenlage fand vom 29.06.2015 bis einschließlich 31.08.2015 und die erneute Offenlage vom 13.07. bis zum 18.08.2020 statt.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die Entnahme des Themas Windenergie haben zu Änderungen im Flächennutzungsplanentwurf geführt. Es wird daher die 2. erneute Offenlage des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Folgende wesentliche Änderungen wurden in das Verfahren mit aufgenommen:
Entnahme des Themas Windenergie.
Sondergebiete großflächiger Einzelhandel: Für das Sondergebiet A2 (Klever Ring) wurden ein Getränkeabholmarkt und ein Möbelmarkt als Neuansiedlungen dargestellt. Der Getränkeabholmarkt ist an dieser Stelle nicht zulässig, da Getränke als nahversorgungsrelevantes Sortiment gelten und daher eine Lage in einem Zentralen Versorgungsbereich notwendig ist. Für die Neuansiedlung eines Möbelmarkts muss eine genaue Verträglichkeitsanalyse erstellt werden, die Aussage des Einzelhandelskonzeptes, dass Kleve eine Unterversorgung in diesem Bereich aufweist, ist nicht ausreichend. Die Thematik wurde in der Begründung detaillierter dargelegt und vereinheitlicht.
Anpassung der Beikarten nachrichtliche Übernahmen und Vermerke und Denkmäler.
Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz: Seit dem 01.09.2021 ist der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) gültig. Die darin enthaltenen Erfordernisse der Raumordnung sind eingearbeitet.
Redaktionelle Änderungen im Bereich der Planzeichnung
Zudem wurde der Umweltbericht aktualisiert und überarbeitet.