Bebauungsplan

Bebauungsplan Horrem 322 Am Winterberg

Der Stadtteil Horrem ist mit seiner hervorragenden ÖPNV-Verknüpfung einer der begehrtesten Wohnstandorte von Kerpen, hat aber aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der hierdurch bedingten Restriktionen kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten. Ziel des Bebauungsplanes HO 322 ist die Umnutzung einer ehemalig gewerblich genutzten Fläche in eine Wohnbaufläche. Hierdurch wird ein zentral gelegenes Wohnangebot geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches für de Stadtteil Horrem ermöglicht. Der Bebauungsplan Nr.26 "Hemmersbacher Erbbusch" wird in Teilen durch den Bebauungsplan 322 überlagert und in diesem Bereich zukünftig durch diesen ersetzt.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 18.01.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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