Flächennutzungsplan

49.Flächennutzungsplanänderung Abfallverwertungsanlage Haus Forst

Die wesentlichen Ziele und Zwecke der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz), am Standort "Haus Forst" Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen), Anpassung des Betriebskonzepts an veränderte Umweltrahmenbedingungen sowie die langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 21.12.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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