Ju_049_JU_03_00 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 049 "Gewerbegebiet Jüchen-Ost" - Erschließung energieautarker Bauhof (Bebauungsplan)

Im Gewerbegebiet Jüchen an der Robert-Bosch-Straße soll der neue energieautarke Bauhof der Stadt Jüchen angesiedelt werden. Derzeit endet die Robert-Bosch-Straße in einem Wendehammer. Um die Erschließung des neuen Bauhofs zu ermöglichen, soll die Robert-Bosch-Straße in Richtung Osten um ca. 20 m durch die vorhandene Grünfläche und über den sogenannten "Kotthundsgraben" erweitert werden. Zur Sicherstellung der Erschließung ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB wird nicht abgesehen. 

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Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Abwägungsergebnisse

Bekanntmachungstext