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Die vom Rat der Stadt Jüchen in seiner Sitzung am 29.09.2022 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Sportgelände Stadionstraße“ -Neubau Kindertagesstätte- ist mit der Bekanntmachung vom 12.10.2022 in Kraft getreten. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst, indem die Darstellung der Gemeinbedarfsfläche um die Zweckbestimmung „Kindergarten“ ergänzt wird. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.