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Stadtplanung

Flächennutzungsplan

JU_FNP_B10 Flächennutzungsplan der Stadt Jüchen, 10. Berichtigung, Bereich Stessen-Süd, Kreuzstraße

Die vom damaligen Rat der Gemeinde Jüchen in seiner Sitzung am 01.10.2018 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 im Ortsteil Stessen, Bereich Stessen-Süd, Kreuzstraße- ist mit der Bekanntmachung vom 06.02.2019 in Kraft getreten. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a in Verbindung § 13b Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst, indem anstelle der bisherigen Darstel-lung „Gemischte Baufläche“ künftig eine „Wohnbaufläche“ dargestellt wird. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bau-leitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.


Verfahrensschritte

Ansprechperson

  • Klaus-Dieter Hützen

Planunterlagen

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