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Stadtplanung

Bebauungsplan

Ju_041_HK_17_00 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 041 "Umsiedlung Otzenrath/Spenrath" - Sondergebiet Erneuerbare Energien Otzenrath-Süd-

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung der Wärme- und Energiegewinnung mittels Geothermie, Photovoltaik und Wärmepumpentechnik. Unmittelbar nordwestlich angrenzend liegt die geplante Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd (15. Änderung des Bebauungsplanes). Zur Wärmeversorgung dieses neuen Wohngebietes ist vorgesehen, oberflächennahe Geothermie in Form von Erdwärmesonden in Kombination mit einem Photovoltaikfeld zu nutzen, welche an eine Luft-Wärme-Pumpe gekoppelt sind.


Verfahrensschritte

  • 14.12.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB gefasst am
  • 19.12.2023 - 02.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 23.12.2023, Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht am
  • 02.01.2024 - 02.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.03.2024 - 03.05.2024, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 02.04.2024 - 02.05.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Ansprechperson

  • Daniel Gerson
  • Klaus-Dieter Hützen

Planunterlagen

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