Am Rathaus 5
41363 Jüchen
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Ziele der Änderung sind die städtebauliche Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet auf der Grundlage des kommunalen Einzelhandelskonzeptes, Regelungen zur Steuerung von Vergnügungsstätten auf der Grundlage des kommunalen Vergnügungsstättenkonzeptes, die Umstellung auf die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie neue Festsetzungen zu Immissionsschutz (Wegfall der derzeit festgesetzten Zaunwerte und neue Festsetzungen auf der Grundlage des aktuellen Abstandserlasses von 2007).
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 abgesehen.