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STADTPLANUNG

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Planungskonzept
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hörstel

Der Einzelhandel in der Stadt Hörstel unterliegt seit dem Beschluss des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2009 einer deutlichen Dynamik. Ziel der Fortschreibung ist es, die seitdem erstellten einzelnen Verträglichkeitsanalysen zusammen zu führen und eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, die wesentliche Veränderungen im Marktgeschehen im Vergleich zu früheren Erhebungen aufzeigt. Die Zielaussagen des bestehenden Einzelhandelskonzepts sollen auf Grundlage der aktuellen Datenbasis überprüft und mit den aktuellen Entwicklungen abgestimmt werden. Die Untersuchungsergebnisse werden es ermöglichen, die zukünftige Handelsentwicklung besser ein-schätzen sowie geplante Ansiedlungsvorhaben besser beurteilen und steuern zu können.



Ansprechperson

  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 17.07.2023 - 31.08.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.07.2023 - 31.08.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

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