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Bebauungsplan
134 Gewerbebetrieb Markengrenze
Übersichtsbild Übersichtsplan

In der Sitzung vom 08.09.2021 fasste der Rat der Stadt Hörstel den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Gewerbegebiet Markengrenze“ der Stadt Hörstel, Stadtteil Dreierwalde. Ziel der Bebauungsplanaufstellung war die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen.

Da der dazugehörige Flächennutzungsplan (68. Änderung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für aus dem Flächennutzungsplan entwickelbare Gewerbe- und Industriegebiete gem. § 8 bzw. 9 Bau NVO sowie zur Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB schafft, hat sich der Rat der Stadt Hörstel in ganz besonderer Weise mit dieser Planung in sogenannter Außenbereichslage auseinandergesetzt, mit dem Ergebnis, dass es städtebaulicher Wille und Ziel ist, hier nicht Vorschub für eine allgemeine Gewerbeentwicklung zu leisten, sondern lediglich dem vor Ort ansässigen Traditionsunternehmen eine standortbezogene angemessene Erweiterung zu ermöglichen. Aus diesem Grunde erfolgt die weitere Planung für den ortsansässigen Betrieb unter unmittelbarer Beteiligung des angrenzenden Landwirtes über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Diese standortbezogene Erweiterung des vorhandenen Traditionsunternehmens soll ferner dadurch unterstrichen werden, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 134 namentlich von „Gewerbegebiet Markengrenze“ in „Gewerbebetrieb Markengrenze“ umbenannt wird.

Für die zwingend erforderliche Erweiterung (der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 2,05 ha) des ansässigen Traditionsunternehmens ist die Errichtung von zusätzlichen Produktions-/Fertigungs-/Lagerhallen notwendig.

Da hier nicht ein klassisches Gewerbegebiet zur Ausweisung gelangt, werden hier Festsetzungen in den Bebauungsplan eingestellt, welche auf das geplante Vorhaben abgestimmt sind. Somit wird hier kein Baugebiet der Baunutzungsverordnung installiert, sondern lediglich ein Gebiet für Betriebe des Ausbaugewerbes.



Ansprechperson

  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de
  • Frau Martina Röttering, Telefon: 05454/911-167, E-Mail: m.roettering@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 08.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.12.2022 - 27.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.12.2022 - 27.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 03.04.2023 - 05.05.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 03.04.2023 - 05.05.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 06.09.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.09.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge