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Außenbereichssatzung
01 - 14 Satzung der Stadt Hörstel über die Festlegung von Bebauten Bereichen im Außenbereich

Die vom Rat der Stadt Hörstel am 26.10.1992 beschlossene Satzung über die Festlegung von bebauten Bereichen im Außenbereich gemäß § 4 Abs. 4 des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes (WoBauErlG) ist dem RRegierungspräsidenten Münster als höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) am 04.11.1992 angezeigt worden. Mit Verfügung vom 21.04.1993 hat der Regierungspräsident erklärt, dass zu der Satzung in der Fassung des Beitrittsbeschlusses vom 24.01.1993 keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht wird. Mit der Bekanntmachung vom 04.05.1993 bzw. 07.05.1993 ist die Satzung in Kraft getreten. 



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte


Anhänge