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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
001 "Knobben I" - vereinfachte Änderung 2020
Digitalisierungsgrundlage: DGK 3611-33
Übersichtsbild Übersichtsplan DGK 3611-33

Mit der Bebauungsplanänderung sollen vorrangig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aktivierung einer vorhandenen Baulücke in integrierter Lage, unter Anpassung an die aktuellen Anforderungen und Bedürfnisse einer nachhaltigen und klimagerechten Wohnbaulandentwicklung, geschaffen werden. Um eine flexiblere Bebauung zu ermöglichen ist dabei insbesondere vorgesehen, die bisherigen Baugrenzen, die mit einem Abstand von 5 bzw. 8 m zu den angrenzenden Verkehrsflächen festgemacht sind, näher an diese heranzuführen.



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de
  • Herr Marc Hettwer, Telefon: 05454/911-190, E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.07.2020 - 26.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.10.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge