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Bebauungsplan
116 "Zwischen Rotdornweg / Heckenrosenstraße"
Übersichtsbild Übersichtsplan DGK 3711-03

Ziel der Aufstellung ist eine städtebauliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Aus städtebaulicher Sicht wird eine Nachverdichtung begrüßt, da mit der Nachverdichtung im Innenbereich ein Beitrag vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 a BauGB) geleistet werden kann.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 116 „Zwischen Rotdornweg / Heckenrosenstraße“ der Stadt Hörstel - Stadtteil Bevergern wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es erfolgt direkt die Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2.

Maßgeblich zur Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO (ohne Berücksichtigung der Überschreitungsmöglichkeiten nach § 19 Abs.4 BauNVO) oder eine festgesetzte Größe der Grundfläche.

Die Verfahrensflächen umfassen eine Größe von rd. 28.054 m², wovon 20.538 m² als Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt sind. Hieraus ergibt sich auf der Grundlage der geplanten Festsetzungen im Bebauungsplan eine Grundfläche von rd. 8.215 m². Die zulässige Grundfläche liegt somit eindeutig unterhalb der für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB maximal zulässigen Grundfläche. Da in diesem Fall § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB anzuwenden ist (Festsetzung einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m²), entfällt auch die Vorprüfung des Einzelfalls hinsichtlich erheblicher Umweltauswirkungen.



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de
  • Herr Marc Hettwer, Telefon: 05454/911-190, E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 24.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.07.2020 - 19.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.10.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge