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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
128 "Alte Glashüttenstraße - Wohnquartier Eichenhof"

Der neue Eigentümer des Grundstücks mit der Anschrift Alte Glashüttenstraße 30 beabsichtigt die Brache einer Wohnbebauung zuzuführen. Es ist beabsichtigt eine Neubebauung bei gleichzeitiger Nachverdichtung im rückwärtigen Grundstücksbereich vorzunehmen und u.a. kleinteiligen Wohnraum zu schaffen. Planungsrechtlich war der Bereich dem „nicht beplanten Innenbereich“ gem. § 34 BauGB zuzuordnen, in dem eine sogenannte „Hinterlandbebauung“ derzeit nicht vorhanden ist und sich darum eine Bebauung in zweiter Reihe ausschließen würde. Aus diesem Grund war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 erforderlich. Ziel des Verfahrens des Bebauungsplanes ist, eine wohnliche Nachverdichtung durch Verbesserung der Ausnutzungsmöglichkeiten des entsprechenden Grundstückes zu schaffen. Aufgrund vorhandener Eigentumsverhältnisse kann eine Umsetzung unmittelbar erfolgen, so dass dem nachweislichen Bedarf an Wohnraum (insbesondere dem Mietwohnungsbau) in Hörstel kurzfristig entsprochen werden kann. Zu berücksichtigen ist dabei ein durch den demografischen Wandel verändertes Wohnraumbedürfnis. Der Bedarf an Wohnraum entsteht u.a. durch den Anstieg der Haushaltszahlen aufgrund der tendenziell immer kleiner werdenden Haushaltsgrößen. Wie oben bereits beschrieben, ist um eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung zu ermöglichen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 „Alte Glashüttenstraße - Wohnquartier Eichenhof“ erforderlich. Da die kommunale Bauleitplanung ihre Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht sowie freiraum-/ umweltverträglich auszurichten hat und dabei die Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung hat, wird die angestrebte Bebauung und die damit einhergehende Nachverdichtung aus städtebaulicher Sicht vor dem Hintergrund des schonenden Umgangs mit Grund und Boden begrüßt; dies auch, da die geplante wohnbauliche Nachverdichtung geeignet ist, um bestehende Wohnraumdefizite im Stadtgebiet von Hörstel besonders in Bezug auf den Mietwohnungsbau zu verringern.



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de
  • Herr Marc Hettwer, Telefon: 05454/911-190, E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 10.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.07.2019 - 28.08.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 05.02.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.02.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge