Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan N - 25. Änderung im Ortsteil Herzebrock

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplan N dient der Deckung des aktuellen Bedarfs an Kindertagesstätteplätzen.

Es wurde ein konkreter kurzfristiger Bedarf einer neuen Kindertagesstätte ermittelt.

Darauf hin wurde eine Standortuntersuchung durchgeführt. 

Das Ergebnis der Standortuntersuchung führt zu einer Grundstücksfläche an der Rhedaer Straße (Ende Berliner Straße), welche der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz in seiner Sitzung am 20.12.2017 als Flächennutzungsplan N - 25. Änderung zur Darstellung eines Standortes für eine Kindertagesstätte beschlossen hat.

Es erfolgt eine Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Gemeinbedarfsfläche / Kindergarten.

 

Übersichtsplan N - 25. Änderung

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 20.12.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2018 - 28.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 08.04.2019 - 10.05.2019, Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  • 10.07.2019, Feststellungsbeschluss
  • 21.01.2020, Bekanntmachung
  • 21.01.2020, Rechtswirksamkeit der Flächenutzungsplanänderung gem. § 6 (5) BauGB

Anhänge