Stadtplanung in Herten

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BP 185 Neue Zeche Westerholt, östl Teil (Bebauungsplan)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 185 "Neue Zeche Westerholt, östlicher Teil" und der 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Entwicklung und Revitalisierung der Flächen im östlichen Bereich der ehemaligen Zeche Westerholt geschaffen werden.

Die Entwicklung der Neuen Zeche Westerholt gilt als eine der zentralen Zukunftsaufgaben der beiden Städte Gelsenkirchen und Herten. Dabei ist die Entwicklung des Standortes nicht nur für die angrenzenden Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich von Bedeutung. Der Standort soll auch im Rahmen einer regionalen Entwicklungsstrategie ein besonderes Profil entwickelt.

Ziel ist es, den Zechenstandort als Motor für die Region vielfältig und multifunktional in den Bereichen Gewerbe, Energie, Dienstleistung, Bildung, Mobilität und Wohnen zu qualifizieren.

Da es sich um ein interkommunales Plangebiet handelt, beziehen sich die Dokumente/Gutachten auf beide Stadtgebiete. Parallel zum Bebauungsplan Nr. 185 der Stadt Herten wird in Gelsenkirchen das Bebauungsplanverfahren Nr. 428 geführt.

Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Frau Heike Dally, Telefon: 02366/303403, E-Mail: h.dally@herten.de

Verfahrensschritte

  • 06.07.2016, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
  • 14.09.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
  • 15.12.2023 - 19.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung & Umweltbericht

Boden

Entwässerung

Verkehr

Ökologie

Klima-Energie

Lärm

Bekanntmachungen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit