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Innenbereichssatzung
1. Ergänzung "Hollinde-Brokfeld" gem § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Durch die 1. Ergänzung  "Hollinde-Brokfeld" sollen zwei einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, da die bauliche Nutzung durch den angrenzenden Bereich der Satzung Nr. 1 „Hollinde-Brokfeld“ geprägt ist. Der Ergänzungsbereich liegt im Südwesten der Hansestadt Herford im Stadtteil Laar westlich der Straße „Am Lindensiek“. Das Verfahren wird dabei in Verbindung mit dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Entsprechend des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird durchgeführt. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wird verzichtet.

Ansprechperson

  • Stadtplanung Herford, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@herford.de
  • Frau Eda Özer, Telefon: 05221 189 488, E-Mail: Eda.Oezer@Herford.de

Verfahrensschritte

  • 23.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.01.2022 - 04.02.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 24.02.2022 - 29.03.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 4 (2) BauGB
  • 15.06.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.06.2022, Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
  • 29.07.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge