logo herford

Stadtplanung in Herford

Navigation

zurück

Digitalisierungsgrundlage: ALKIS
Bebauungsplan
11.8. Änderung 1.22 Waterfuhr

Der Geltungsbereich der Änderung Nr. 1.22 des Bebauungsplanes Nr. 11.8 „Waterfuhr“ liegt in der Gemarkung Herford, südöstlich des Innenstadtbezirks der Hansestadt Herford und wird von der „Salzufler Straße (L712)“ und der Bahnlinie „Herford - Altenbeken“ begrenzt. Planungsziel ist durch die Anpassung an das aktuelle Planungsrecht und die tatsächliche Nutzungsstruktur die zukünftige Entwicklung planungsrechtlich zu sichern. Für die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt.

Ansprechperson

  • Stadtplanung Herford, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@herford.de
  • Frau Nana Lieberum, Telefon: 05221/189-4148, E-Mail: nana.lieberum@herford.de
  • Frau Inessa Peters, Telefon: 05221/189-501, E-Mail: inessa.peters@herford.de

Verfahrensschritte

  • 26.01.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2023, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 03.05.2023 - 07.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Anhänge