Stadt Harsewinkel

Kneppers Gässchen/Lausebrink (Nr. 27 - Stand: 7. Änderung) Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 27 "Kneppers Gässchen/Lausebrink" ist seit dem 28.07.1984 rechtskräftig, die letzte Änderung erlangte am 21.02.2004 die Rechtskraft. Im 7. Änderungsverfahren wird eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Fuß- und Radweg in einen nicht überbaubaren Bereich umgewandelt. Ein zum Erhalt fest gesetzter Baum wird aus der Planzeichnung entfernt, weil er in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden ist. Eine rechtlich nicht eindeutige Festsetzung zur Überschreitung der Festsetzungen zur baulichen Ausnutzung wird entfernt. Die im Norden fest gesetzte Bauweise Hausgruppen wird entfernt, da sie nie umgesetzt wurde. Des Weiteren wird der gesamte Geltungsbereich an die aktuellen Rechtsvorschriften (BauGB, BauNVO, PlanZV, BauO NRW) angepasst.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 26.04.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.04.2007, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.04.2007, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 07.05.2007 - 08.06.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 19.12.2007, Beschluss Rat zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 22.12.2007, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 17.01.2008 - 18.02.2008, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.04.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.05.2008, Rechtskraft der 7. Bebauungsplanänderung gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

  • Bebauungsplan (PDF, 802,85 KB)BebauungsplanNachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als pdf.-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "Bebauungsplan".

Legende

  • Legende (PDF, 43,54 KB)LegendeZur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat die Legende aufrufen.

Begründung