Stadt Harsewinkel

Ortskern Greffen (Nr. 45 - Stand: 1. Änderung) Bebauungsplan

Das Bebauungsplangebiet Nr. 45 „Ortskern Greffen“ liegt im Zentrum des Ortsteiles Greffen. Die Festsetzungen zur Bebauung sind so gewählt, dass eine in städtebaulicher und stadtgestalterischer Hinsicht an die bestehenden dörflichen Strukturen (Kirchring) angepasste Ortskernbebauung gewährleistet ist.
Der Bebauungsplan berücksichtigt das im südwestlichen Planbereich bestehende Gebäude „Hauptstraße 29“ durch planungsrechtliche Festsetzungen, die am Bestand orientiert sind.
Der anstehende Abriss des Gebäudes ermöglicht eine auf die o.g. Zielsetzung abgestellte Neuplanung im Zusammenhang mit der östlich angrenzenden Grundstücksfläche.
Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 werden deshalb, mit Aufgabe der geplanten Grundstücksparzellierung, die überbaubaren Grundstücksflächen in dem v.g. Bereich neu festgesetzt.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de
  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 12.10.1998, Rechtskraft der 1. Bebauungsplanänderung gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung