Stadtplanung in Geilenkirchen

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Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen (Flächennutzungsplan)

Die Stadt Geilenkirchen hat nach der kommunalen Neugliederung im Jahre 1972 einen Flächennutzungsplan für das (neue) Stadtgebiet aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wurde durch den Regierungspräsidenten in Köln mit Verfügung vom 08.07.1975, Aktenzeichen 34.4.11-70012-2654-75, genehmigt. Die Genehmigungsverfügung wurde am 30.08.1975 öffentlich bekanntgemacht und der Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen ist seitdem wirksam.

Im Laufe der Zeit wurde dieser Flächennutzungsplan häufig geändert. Der hier dargestellte Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen enthält die Änderungen Nr. 1 - 53 und ist auf dem Stand Januar 2005. Alle Änderungen, die nach Januar 2005 erfolgt und wirksam geworden sind, können Sie dieser Homepage unter dem Link http://www.geilenkirchen.de/stadtplanung/bauleitplanung/rechtskraeftige-bebauungsplaene/ entnehmen.

Der hier gezeigte Flächennutzungsplan dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft auch hinsichtlich der genauen Verortung des Plangebiets nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
  • Herr Thomas Reinecke, Telefon: 02451 / 629 236, E-Mail: Thomas.Reinecke@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 08.07.1975, Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Abs. 1 BauGB
  • 30.08.1975, Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung § 6 Abs. 5 BauGB

Anhänge

Plandarstellung