Stadtplanung in Geilenkirchen

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Bebauungsplan Nr. 118 - Niederheid - Erweiterung Gewerbegebiet Niederheid "Püttstraße" (Bebauungsplan)

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederheid zu schaffen, hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 03.07.2019 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Regionalplans bzw. des Gebietsentwicklungsplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen und des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen für eine Fläche von rund 20 ha beidseitig der Püttstraße im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Niederheid einzuleiten und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Zwischenzeitlich hat der Regionalrat das Regionalplanänderungsverfahren (24. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Aachen) in seiner Sitzung am 18.12.2020 eingeleitet.

Um auch von kommunaler Ebene aus der Bedeutung der Gewerbegebietserweiterung Nachdruck zu verleihen, hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 24.03.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 118 der Stadt Geilenkirchen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 118 erfolgt im Parallelverfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen.

Die Planunterlagen des Vorentwurfs bestehen aus einer Planurkunde sowie der Begründung samt Bestandsanalyse für den Umweltbericht. Dies eröffnet die Möglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt in einen umfangreichen Austausch, sowohl mit der Öffentlichkeit als auch mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, zu treten. Dadurch können in einem noch frühen Verfahrensstadium möglichst viele städteplanerische Aspekte, wie zum Beispiel die Belange des Umweltschutzes im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, unvoreingenommen berücksichtigt werden und in die weitere Planentwicklung einfließen.

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
  • Herr Thomas Reinecke, Telefon: 02451 / 629 236, E-Mail: Thomas.Reinecke@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 03.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 19.04.2021 - 19.05.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 19.05.2021 - 30.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Umweltbericht

Öffentliche Bekanntmachungen

Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen

Gutachten