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Gemeindeplanung in Everswinkel

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Bebauungsplan
Nr. 11 "Gewerbe- und Industriegelände" 23. Änderung/Teilaufhebung -Einbeziehungssatzung-
Digitalisierungsgrundlage: ALKIS

Der Rat der Gemeinde Everswinkel hat in seiner Sitzung am 10.07.2019 anlässlich der Einleitung eines Verfahrens zur 23. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Gewerbe- und Industriegelände“ folgenden Beschluss gefasst:

„Nach Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung / Teilaufhebung soll für das Flurstück 694 (südl. Am Haus Langen 13) eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB erlassen werden.“

Nach Satzungsbeschluss und vollzogener Bekanntmachung ist die 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 am 12.01.2022 in Kraft getreten. Nach Rechtskraft der Teilaufhebung des Bebauungsplans ist das Flurstück 694 aufgrund seiner Lage zunächst dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs ist das Grundstück allerdings entsprechend geprägt und soll mit dieser Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.

 

Am 20.09.2022 hat der Gemeinderat die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB an der Straße

„Am Haus Langen“ beschloßen.


Verfahrensschritte

  • 10.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.03.2022 - 25.04.2022, Beteiligung d. Öffentlichkeit u. d. Behörden gem. § 3 (2) u. § 4 (2) BauGB
  • 20.09.2022, Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB

Anhänge


Bezüge zu anderen Planverfahren


Ansprechperson

  • Frau Maria Roer, Telefon: 02582 / 88-306, E-Mail: roer@everswinkel.de
  • Herr Norbert Reher, Telefon: 02582 / 88-307, E-Mail: reher@everswinkel.de