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Gemeindeplanung in Everswinkel

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(24.04.2024 - 24.05.2024)

Bebauungsplan
Nr. 15 "Vitusstraße" 28. Änderung
Digitalisierungsgrundlage: ALK

Der Rat der Gemeinde Everswinkel hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Vitusstraße“ einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens soll für das Eckgrundstück Alverskirchener Straße 9 / Am Haus Borg die planungsrechtliche Grundlage für eine Neubebauung mit insgesamt 24 Wohneinheiten geschaffen werden.

Da mit der vorliegenden Planung die maximale Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO nicht verändert wird, diese nicht zur Vorbereitung von Vorhaben dient, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter vorliegen sowie keine Auswirkungen von schweren Unfällen gemäß § 50 Satz 1 BImSchG zu erwarten sind, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Frühzeitige Unterrichtung:

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom

24.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

über das Online-Beteiligungsportal der Gemeinde Everswinkel (www.o-sp.de/everswinkel/)  bzw. im Amt für Planen, Bauen, Umwelt im Rathaus der Gemeinde Everswinkel, 2. Obergeschoss, Am Magnusplatz 30, 48351 Everswinkel, während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags 14.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr)   über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:

- Entwurf der 28. Änderung des Bebauungsplans

- Entwurf der Begründung (u.a. mit umweltbezogenen Informationen zu Naturschutz und Landschaftspflege,

  Gewässer, Boden, Altlasten und Kampfmittel, Grünordnung, Boden- und Artenschutz, Klimaschutz)

- Protokoll einer Artenschutzprüfung

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch über das Online-Beteiligungsportal www.o-sp.de/everswinkel/  oder per E-mail an bauen@everswinkel.de oder in anderer geeigneter Weise (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können.


Verfahrensschritte

  • 09.05.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB
  • 24.04.2024 - 24.05.2024, Frühzeitige Beteiligung d. Öffentlichkeit u. d. Behörden gem. § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB

Anhänge


Bezüge zu anderen Planverfahren


Ansprechperson

  • Frau Maria Roer, Telefon: 02582 / 88-306, E-Mail: roer@everswinkel.de
  • Herr Norbert Reher, Telefon: 02582 / 88-307, E-Mail: reher@everswinkel.de