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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

VII-1 Gewerbegebiet Spartastraße im Stadtteil Erkelenz-Gerderath

Der für das Gewerbegebiet noch geltende Planbereich des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet/Sportplätze“ setzt Gewerbegebiete gegliedert nach Abstandsliste NRW 1974 fest, für diese Gewerbegebiete gilt noch die Baunutzungsverordnung BauNVO 1968.

Aufgrund der bis in die 1970er Jahre zurückreichenden Entstehungszeit ist der Bebauungsplan nicht mehr geeignet eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch i. S. des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz zu gewährleisten.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VII/1 „Gewerbegebiet Spartastraße“, soll die geordnete städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage von Festsetzungen gem. § 9 BauGB i. V. m. der BauNVO 1990 zu Art und Maß der Nutzung eines gegliederten Gewerbegebietes, immissionsschutzrechtlicher Festsetzungen, Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, örtlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen mit entsprechender Zweckbestimmung erfolgen.
Hierzu sollen im Zuge einer Feinsteuerung gem. § 1 Abs. 5 i. V. m. Abs. 9 BauNVO Festsetzungen über die Zulässigkeit von bestimmten Arten von Einzelhandelsbetrieben unter Berücksichtigung der zentralen Versorgungsfunktion der Innenstadt und Nahbereichsversorgung in den Wohngebieten getroffen werden.

Ansprechperson

  • Herr Thomas Reiners, Telefon: 02431 85291, E-Mail: thomas.reiners@erkelenz.de
  • Herr Jürgen Schöbel, Telefon: 02431 85305, E-Mail: juergen.schoebel@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 11.02.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.07.2021 - 13.08.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 19.07.2021 - 23.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.10.2021 - 12.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.12.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Rechtskräftiger Plan

Bauleitpläne