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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV Nahversorgungszentrum Katzemer Straße im Stadtteil Erkelenz-Kückhoven

Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, ist die Schaffung von Planungsrecht um nahversorgungsergänzende Nutzungen am Standort zu ermöglichen.

Geplant ist die bestehende Festsetzung zu ergänzen mit: […] sowie in Anlehnung an § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO, neben der Nahversorgung des Gebietes dienenden Läden mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerkbetriebe, Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke.

Hiermit wird der Nutzungskatalog aufgeweitet um solche Nutzungen zu ermöglichen, welche die Nahversorgung ergänzen.

Der Geltungsbereich ist identisch mit dem bestehenden Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven. Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Kückhoven unmittelbar westlich der Katzemer Straße und südlich der L 19.

Ansprechperson

  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
  • Frau Vanessa Stark, Telefon: 02431 85290, E-Mail: vanessa.stark@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 02.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.07.2021 - 13.08.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 19.07.2021 - 23.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.10.2021 - 12.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 08.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.04.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Rechtskräftiger Plan

Bauleitpläne