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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße) im Stadtteil Erkelenz-Kückhoven

Ziel und Zweck der Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Ergänzung des Zulässigkeitskataloges.

Geplant ist die bestehende Darstellung zu ergänzen mit: […] sowie in Anlehnung an § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO, neben der Nahversorgung des Gebietes dienenden Läden mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerkbetriebe, Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke.

Hiermit wird der Nutzungskatalog aufgeweitet um solche Nutzungen zu ermöglichen, welche die Nahversorgung ergänzen.

Der Geltungsbereich ist identisch mit dem bestehenden Sondergebiet und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Kückhoven unmittelbar westlich der Katzemer Straße und südlich der L 19.

Ansprechperson

  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
  • Frau Vanessa Stark, Telefon: 02431 85290, E-Mail: vanessa.stark@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 02.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.07.2021 - 13.08.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 19.07.2021 - 23.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.10.2021 - 12.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 08.12.2021, Feststellungsbeschluss
  • 08.04.2022, Wirksamkeit gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Wirksame Plandarstellung

Bauleitpläne