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199 Disternicher Weg

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbauentwicklung eines Teilbereiches der aktuell weitestgehend unbebauten Blockin-nenbereichsfläche geschaffen werden. Im Plangebiet ist entsprechend der Siedlungsstruktur in der Umgebung eine bis zu zweigeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung geplant. Die Erschließung ist über eine öffentliche Verkehrsfläche, die an den Disternicher Weg anbindet, vorgesehen. Mit der Ausweisung von Einfamilienhäusern werden insbesondere junge Familien angesprochen. Dadurch wird ein Beitrag zur Vorbeugung des demografischen Überalterungsprozesses in Erftstadt geleistet. Insgesamt sieht das städtebauliche Konzept die Errichtung von neun Wohneinheiten vor.

Ansprechperson

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 17.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13a BauGB
  • 26.08.2021 - 14.09.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 16.09.2021 - 14.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 19.04.2022 - 29.05.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gem- § 3(2) und §4(2) BauGB

Geltungsbereich