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FNP-Änderung-021 Weilerswister Straße

Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden, die der Deckung des Bedarfs an Wohnraum im Ortsteil Friesheim, der städtebaulichen Innenverdichtung und der Bestandssicherung des denkmalgeschützten ortsbildprägenden Kulturgut Rechnung trägt. Die Planungsziele sind im Hinblick auf die Besonderheiten des Planungsgebietes primär der Erhalt des bisherigen Ortsbildes mit Planungen, die der Siedlung einen geschlossenen, dorfähnlichen Charakter geben und die Berücksichtigung aller Aspekte der Landschaftsgestaltung und des Denkmalschutzes.

Ansprechperson

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 17.02.2017 - 24.03.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 20.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.03.2017 - 21.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.11.2017 - 21.12.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Bekanntmachung

Flächennutzungsplanänderung

weitere Daten