Im Rahmen der Prüfung bzw. Planungsdetaillierung zur Bebaubarkeit der ehemaligen Hofstelle „Danne-Bettgen“ erschien es unter städtebaulichen Aspekten sinnvoll, das Baufenster südlich des denkmalgeschützten Speichergebäude neu zu orientieren.
Das Baufenster soll entgegen der bestehenden Festsetzung des Bebauungsplans nicht parallel zur angrenzenden Erschließungsstraße, sondern an dem nördlich liegenden Speicher ausgerichtet sein und zudem einen größeren Abstand zum Speicher einhalten, um die Freistellung des Denkmalgebäudes zu unterstützen.
Das Baufenster soll in seinen Dimensionen insgesamt gleich bleiben und der Abstand zum Speicher so gewählt werden, dass eine Ausgewogenheit zwischen dem Abstand zum Speicher und zur südlichen Eiche erreicht wird.