Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung soll die Entwicklung des Gebietes in Form der Schaffung von Baurechten ermöglicht werden. Gleichzeitig erfolgt durch die Klarstellung des Gebietscharakters die Sicherung der bereits vorhandenen Betriebe und Wohnstandorte. Durch die Satzung werden mehrere Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil entsprechend § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einbezogen. Dadurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung von Wohnhäusern sowie die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht. Die Arrondierung der vorhanden Bebauung führt zu einer städtebaulichen Aufwertung des Ortseingangsbereichs.