Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung soll die Fortentwicklung der Bebauung an der Anne-Frank-Straße im Ortsteil Ennigerloh-Enniger ermöglicht werden. Durch die Satzung werden mehrere Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil entsprechend § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einbezogen. Dadurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung von 2 Einfamilienhäusern zur Arrondierung der vorhanden Bebauung geschaffen.