Der Rat hat die Aufstellung der 7. Ände-rung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Ostenfelder-, Joh.-Seb.-Bach-, Schleeberg- und Ladestraße“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen. Gegenstand der Änderung ist die Festsetzung eines Teilstücks der Schleebergstraße, dass sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans befindet, als „öffentliche Verkehrsfläche“.
Des Weiteren werden die Festsetzungen des Ursprungsplans Nr. 16 sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 in zwei Teilbereichen aufgehoben. Die Zulässigkeit von Vorhaben in den Aufhebungsbereichen unterliegt damit zukünftig den Regelungen des § 34 BauGB.
Der Geltungsbereich der 7. Ämnderung der 1. Änderung des beb.-Plans Nr. 16 ist dem Übersichtsplan ist entnehmen.