Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 17.10.2018 die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 32 „Gewerbegebiet“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen. Mit der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 32 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Betriebserweiterung Hammelmann“, Ennigerloh-Mitte, als qualifizierter Bebauungsplan gem. § 9 BauGB weitergeführt. Die Bauleitplanung dient der planungsrechtlichen Absicherung der notwendigen Betriebserweiterung für die Lagerung von zu reinigenden bzw. gereinigten Behältern.