Verschiedene Brandereignisse in den vergangenen Jahren haben die Betreiber der Anlage bewogen, an Standort der AWG Stellplätze für eine gewisse Anzahl von Feuerwehrfahrzeugen vorzusehen.
Der Bebauungsplan soll daher als Ausnahme auch ein Planungsrecht für die Genehmigungsfähigkeit zur Unterbringung von Feuerwehrfahrzeugen am Standort erhalten.