In der 8. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte die Darstellung eines Sondergebietes „technische Betriebsfläche für den Betrieb der Golfplatzanlage: Geräte-/ Maschinenhalle zur Unterbringung und Wartung von erforderlichen Geräten und Maschinen. Das bestehende ehemalige landwirtschaftliche Gebäude wird bereits für die Unterstellung und Wartung von Maschinen genutzt. Die vorhandenen Kapazitäten sind aber nicht ausreichend. Die weiteren Geräte und Materialien sind daher aktuell in überdachten Containern gegenüber der bestehenden Maschinenhalle untergebracht. Um diesen städtebaulichen und auch bauordnungsrechtlichen Missstand zu beheben, plant der Golfclub die Errichtung einer weiteren Maschinenhalle.