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Stadtplanung in Ennigerloh

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Flächennutzungsplan
9. Änderung des Flächennutzungsplans

Gegenstand der 9. Änderung ist die Darstellung von Windvorrangzonen mit Ausschlusswirkung.

Der Regionalplan, Teilplan Energie, zum Regionalplan Münsterland ist vom Regionalrat am 21. September 2015 aufgestellt und damit beschlossen worden. Im sachlichen Teilplan Energie sind insbesondere Flächen für die Nutzung der Windenergie definiert. Der Regionalplan ist der Landesplanungsbehörde NRW angezeigt. Nach Rechtsprüfung wird der Regionalplan per Erlass im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht. Mithin sind ab diesem Zeitpunkt die Ziele der Regionalplanung zu beachten. Ein Erlass ist zu Anfang diesen Jahres zu erwarten.

Das Stadtgebiet Ennigerlohs betreffend, sind neben der heute bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone (Ennigerloh III) weitere drei Eignungsbereiche im Teilplan Energie dargestellt.

Der Eignungsbereich Ennigerloh I befindet sich west-nordwestlich der Ortslage Westkirchen, „eingespannt“ zwischen der L 793 im Norden und der K 20 im Süden in der Bauerschaft Vossmar; der Eignungsbereich Ennigerloh II befindet sich nordöstlich der Ortslage Ostenfelde „eingespannt“ zwischen dem Baarbach im Westen und dem Beilbach im Osten im Osterwald; der Eignungsbereich Ennigerloh III umfasst im Wesentlichen die auf dem Stadtgebiet bestehende Konzentrationszone „Windenergieanlagen“, der Windeignungsbereich IV befindet sich nördlich der Ortslage Enniger, im unmittelbaren südlichen Anschluss an den Vossbach, unweit der westlich verlaufenden L 547 in der Bauernschaft Balhorn.

Die seinerzeitige sowohl von der Stadt Ennigerloh als auch der Bezirksregierung in Münster durchgeführten Vorerhebungen hatten weitere Eignungsbereiche erkennen lassen. Erst im Zusammenhang mit den Beteiligungsverfahren der Bezirksregierung zum Regionalplan, mussten Eignungsbereiche in der Ortslage Enniger aus dem Regionalplanentwurf herausgenommen werden, da den Belangen der Flugsicherung ein entsprechender Vorgang eingeräumt worden ist. Anlass ist der Standort des Drehfunkfeuers Hamm zwischen Albersloh und Rinkeroode. Hier hat die Deutsche Flugsicherung auf Einhaltung einer Schutzzone in einem Radius von 15 km gedrängt.

Für den Fall, dass sonstige, insbesondere artenschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen, soll im weiteren Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan gegebenenfalls unter Definition von Anlagenstandorten eine Einzelfallprüfung durch die Deutsche Flugsicherung durchgeführt werden.

Auf die bislang erfolgten Informationen, des Ausschusses sowie die ergangenen Hinweise, wird verwiesen.
Die in Ennigerloh seit langem bestehende Bürgerwind GbR, begleitet von der BBWind-Projektberatungs-Gesellschaft mbH sowie beraten vom Westfälisch Lippischen Landwirtschaftsverband, hat für die Bereiche Enniger und Westkirchen sowie jüngst auch für den Bereich Ostenfelde entsprechende artenschutzrechtliche Vorprüfungen durchgeführt.
Danach ist insbesondere der Bereich Ostenfelde (Ennigerloh II) derzeit als „unauffällig“ hinsichtlich der Vorgaben aus dem Artenschutzrecht zu bezeichnen.

Die für die Bereiche Enniger und Westkirchen bereits angelaufene artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II führt aufgrund aktuell vorliegender Zwischenergebnisse vermutlich zu Einschränkungen in der Gebietsgröße.


Kontakt


Verfahrensschritte

  • 01.02.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 31.05.2021, Aufhebung des Aufstellungsbeschluss

Bezüge zu anderen Planverfahren


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