Das nördlichste Grundstück des Bebauungsplans Nr. 403 soll aus dem Geltungsbereich Nr. 403 „Enniger-Süd“ ausgeschlossen werden. Danach unterliegt das Grundstück den rechtlichen Bestimmungen des § 34 BauGB, unbeplanter Innenbereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 403 „Enniger-Süd“ sowie der Bereich der Teilaufhebung ist aus der beigefügten Übersicht zu entnehmen.