Die Änderung bezieht sich auf die Grundstück, Gemarkung Ennigerloh, Flur 25, Flurstücke 1, 2, 3 und 249 und umfasst die Erweiterung der überbaubaren Flächen sowie eine ergänzende Regelung zur Beschränkung von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen in einem Abstand von 6 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen.