Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 08.07.2013 die Aufstellung der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für einen Teilbereich der Straße Neuengraben beschlossen.
Durch den Erlass dieser Satzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch bestimmt die Stadt Ennigerloh, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB gilt dies auch für Vorhaben, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.