Für das Grundstück rückwärtig Zum Dannehof 9 (Flurstück 2424) hat der Rat die 4. Änderung der 19. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4a beschlossen, um die Errichtung einer zusätzlichen Doppelgarage zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur weiteren effektiven Ausnutzung des in Umsetzung befindlichen Wohngebiets zu leisten. Das Plangebiet liegt im Westen der Straße Zum Dannehof. Es umfasst ca. 770 m² am Rand des inzwischen nahezu vollständig entwickelten Siedlungsbereichs im Nord-westen von Ennigerloh.