Gegenstand der 4. Änderung sind insbesondere die Verschiebung der festgesetzten Baulinie / Baugrenze nach Süden sowie die geringfügige Erhöhung der festgesetzten Werte für die Grund- und die Geschossflächenzahl, um die Errichtung eines barrierefreien Wohnhauses auf einem bisher unbebauten Grundstück an der Idastraße zu ermöglichen.