Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind veränderte Anforderungen an die Nutzung der im Stadtteil Enniger gelegenen Fläche. Mit Hilfe der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Nahversorgungseinrichtung geschaffen werden.
Eine stetige Nachfrage nach Lebensmitteln des täglichen und kurzfristigen Bedarfes in Verbindung mit dem Ziel, die Nahversorgung mit Lebensmitteln im Stadtteil Enniger sicherzustellen, begründet die planungsrechtliche Vorbereitung eines attraktiven Einzelhandelsstandortes. Ein neuer Standort ist erforderlich, da der bestehende Lebensmittelmarkt seinen Betrieb einstellt; gleichzeitig die Beengtheit der bisherigen Fläche jedoch keine dauerhafte Weiterführung mit einem neuen Betreiber erwarten lässt. Für den neuen Standort ist aufgrund des Flächenbedarfes eine randlich gelegene Fläche erforderlich, da im inneren Ortskern keine geeignete Fläche vorhanden ist.