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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungsstandort Enniger"

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind veränderte Anforderungen an die Nutzung der im Stadtteil Enniger gelegenen Fläche. Mit Hilfe der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Nahversorgungseinrichtung geschaffen werden.
Eine stetige Nachfrage nach Lebensmitteln des täglichen und kurzfristigen Bedarfes in Verbindung mit dem Ziel, die Nahversorgung mit Lebensmitteln im Stadtteil Enniger sicherzustellen, begründet die planungsrechtliche Vorbereitung eines attraktiven Einzelhandelsstandortes. Ein neuer Standort ist erforderlich, da der bestehende Lebensmittelmarkt seinen Betrieb einstellt; gleichzeitig die Beengtheit der bisherigen Fläche jedoch keine dauerhafte Weiterführung mit einem neuen Betreiber erwarten lässt. Für den neuen Standort ist aufgrund des Flächenbedarfes eine randlich gelegene Fläche erforderlich, da im inneren Ortskern keine geeignete Fläche vorhanden ist.


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Verfahrensschritte

  • 02.07.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.07.2012 - 13.07.2012, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.07.2012 - 16.08.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 09.07.2012 - 10.08.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 27.08.2012, Beschluß zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 23.11.2012, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 29.11.2012 - 31.12.2012, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 03.12.2012 - 04.01.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 18.03.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.04.2013 - 03.05.2013, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 03.05.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren


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