In der 9. Änderung soll die Festsetzung der „Fläche für Stellplätze“ im Anschluss an das Verwaltungsgebäude zukünftig entfallen und somit eine dauerhafte Errichtung der heute befristet genehmigten Büro-Container möglich werden. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die für den Betrieb damit dauerhaft entfallenden Stellplätze an anderer Stelle in Betriebsnähe nachgewiesen und errichtet werden. Der Aufstellungbeschluss aus 2010 wurde am 10.10.2011 dahingehend erweitert, dass für den Bereich der Container eine 2-geschossige Bauweise zulässig sein soll.