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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
Nr. 5 "Schulze-Nünning" - 4. Änderung

Der Rat der Stat Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 18.07.2011 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 beschlossen. Mit der 4. Änderung soll stadtkernnah eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht werden. Die bisher auf der Fläche festgesetzten Baugrenzen schränken die Baumöglichkeiten im nördlichen Bereich ein und erlauben auf einem relativ großen Grundstück letztlich nur die Bebauung mit einem Wohngebäude. Bei einer Weiternutzung des Grundstücks soll eine Bebauung mit zwei Wohnhäusern ermöglicht werden. Auch sollen die Nutzungsmaße in Anlehnung an die etwas weiter südöstlich bereits erfolgte Neubebauung an heutige strukturelle Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst werden.


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Verfahrensschritte

  • 18.07.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.08.2011 - 26.08.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.08.2011 - 26.08.2011, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.09.2011 - 05.10.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 14.11.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.12.2011 - 08.12.2011, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 08.12.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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