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Stadtplanung in Ennigerloh

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Flächennutzungsplan
2. Änderung des Flächennutzungsplans in einem Bereich südwestlich des Rosenwegs

Anlass der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 423 „Ferienbauernhof Röhr“, Ennigerloh-Enniger, der parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt wird.
Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgte durch öffentliche Darlegung in der Zeit vom 10.01. 2011 bis einschließlich 21.01.2011 und eine zusätzliche Informationsveranstaltung am 13.01.2011. Das Verfahren wurde nach der frühzeitigen Beteiligung gesplittet und wird jetzt als
– 1. Ergänzung des Flächennutzungsplans (Teilplan Tourismus – Freizeit – Erholung) und
– 2. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Bereich südlich des Rosenwegs im Ortsteil Enniger
fortgeführt.


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Verfahrensschritte

  • 10.01.2011 - 21.01.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.01.2011, Bürgerbeteiligung
  • 18.07.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.09.2011 - 05.10.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 03.11.2014, Feststellungsbeschluss durch den Rat
  • 25.02.2015, Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
  • 20.03.2015, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bez.-Reg. Münster
  • 20.03.2015, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans bzw. der Änderung
  • 25.05.2015, Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge